Unser Mehr an Vorsorge und Absicherung!

Das betriebliche Versorgungskonzept des BBZ Bautzen e.V.

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

gemeinsam erreichen wir viel mehr – davon sind wir überzeugt. So geben Sie Tag für Tag Ihr Bestes um Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Damit tragen Sie entscheidend zur Attraktivität unserer Oberlausitz und damit zum Erfolg des BBZ Bautzen e.V. teil.

Gemeinsam lässt sich auch viel mehr erreichen, wenn es um Ihre jetzige und zukünftige Absicherung geht. Deshalb bieten wir Ihnen mit unserem eigenen betrieblichen Versorgungskonzept attraktive Lösungen an, die Sie heute und morgen mit spürbar mehr Leistungen unterstützen.

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informationen dazu. Wir freuen uns auf eine lange, gute Zusammenarbeit.


Ilona Dießner
geschäftsführender Vorstand


Thomas Stahn
geschäftsführender Vorstand

Gesundheits-
vorsorge
Zukunfts-
vorsorge
Lebensarbeits-
zeitkonto

Für das, worauf es ankommt

Mehr, um gesund zu bleiben und zu werden:
mit unserer betrieblichen Gesundheitsvorsorge


Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und bleibt das Allerwichtigste im Leben. Ganz gleich, ob jung oder alt, ob wir arbeiten oder die Freizeit genießen. Doch im Fall der Fälle bietet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur eine Grundversorgung: Für viele sinnvolle Zusatzleistungen müssen Sie oft einen Großteil der Kosten selbst tragen.
Deshalb bieten wir Ihnen eine attraktive Möglichkeit, Ihre Kosten zu reduzieren und sich eine hochwertige, individuelle medizinische Versorgung zu leisten.
Den Beitrag für Ihre betriebliche Gesundheitsvorsorge übernehmen wir.

Ihre Vorteile

Laufende Versicherungsfälle sind mitversichert

Fortführung des Versicherungsschutzes in entgeltfreien Zeiten möglich

Mitversicherung von Familienangehörigen mit Beitragszahlung durch Mitarbeitende möglich

Gesundheitsservices mit echtem Mehrwert

Mit der R+V-Scan App Rechnungen und Rezepte direkt per Smartphone einreichen

  • So funktioniert die betriebliche Gesundheitsvorsorge

    Die betriebliche Gesundheitsvorsorge bietet einen wertvollen Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit.
    Wir melden Sie zu dem für Sie ausgewählten Versicherungsschutz an, nachdem Sie sich mit der Übermittlung Ihrer Daten an die R+V und die Datenverarbeitung einverstanden erklärt haben.
    Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, wenden Sie sich direkt an die R+V.
    Wir als Arbeitgeber haben keinen Einblick in Ihre Gesundheitsdaten und die Versicherungsleistungen für Sie. Für eine einfache und schnelle Leistungsabrechnung bietet die R+V die R+V-Scan App an.


  • Leistungen, die Sie begeistern!

    Unsere Mehrwerte für Sie

    Tarif R+V-Gesundheitsbudget 900 PROFIL: Ein Budget für alle Fälle
    Eine neue Brille, eine professionelle Zahnreinigung, hochwertiger Zahnersatz oder ein Impfpaket für Südostasien: Egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert – für viele der beispielhaft genannten Gesundheitsleistungen müssen Sie selbst aufkommen oder sich an den Kosten beteiligen. Mit diesem Tarif stellen wir Ihnen ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, das Sie flexibel für bestimmte Gesundheitsleistungen verwenden und so Ihre Eigenleistungen verringern können.

    Die detaillierte Beschreibung der Tarife entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Selbstbehalte und Kostenerstattungen Dritter (z.B. aus anderen Zusatzversicherungen, der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung), je Kalenderjahr mit Ihrer Krankenkasse oder zu Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbarte Selbstbehalte, sind nicht erstattungsfähig.


  • Die R+V-Gesundheitsservices helfen in entscheidenden Momenten
    Gesundheitsservice

    Als Ihr Gesundheitspartner sind wir auch bei entscheidenden Themen wie der Familienplanung sowie bei schweren Erkrankungen oder Operationen an Ihrer Seite. Unser attraktives Serviceprogramm „R+V-HealthBenefits“ unterstützt Sie bei Ihren persönlichen und beruflichen Herausforderungen. Die vielfältigen Gesundheitsleistungen begleiten Sie in jeder Lebenslage, sei es bei der Betreuung von Kindern oder Angehörigen oder beim Umgang mit Stress.

    Für all diese besonderen Momente in Ihrem Alltag können Sie ausgewählte Gesundheitsservices kostenlos in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei nicht um Tarifleistungen, sondern um zusätzliche, freiwillige und nicht auf Dauer garantierte Serviceleistungen der R+V Krankenversicherung AG.
    Bitte schauen Sie auf den folgenden Seiten, welche Gesundheitsservices Ihnen zur Verfügung stehen:


Träume verwirklichen

Mehr finanzielle Freiheit für später:
mit unserer betrieblichen Zukunftsvorsorge


Für alle, die den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten und genießen möchten, ist zusätzliche Vorsorge so wichtig wie nie – und viel einfacher, als Sie vielleicht denken. Denn der Staat und wir als Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie dabei.

Ihre Vorteile

Flexibler Rentenbeginn

Attraktive Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse in der Ansparphase

Attraktive Förderungen vom Staat und Ihrem Arbeitgeber

Sie erhalten eine lebenslang garantierte Rente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung

Sicherheit durch einen finanzstarken Partner R+V

  • Mitnehmen statt liegenlassen

    Stocken Sie Ihre Zukunftsvorsorge auf – staatlich gefördert durch attraktive Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Das ist ganz einfach: Wandeln Sie monatlich einen Teil Ihres Bruttogehalts, in Beiträge zu einer Direktversicherung um, erhalten Sie von uns zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 % Ihrer Umwandlungssumme.

    Ab Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erhalten Sie eine lebenslange Betriebsrente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalzahlung.

    Unsere R+V-FirmenRente Safe+Smart verbindet die Vorteile einer garantierten Betriebsrente mit den Chancen am Kapitalmarkt.


  • Wussten Sie schon? Attraktive Förderungen vom Staat

    Ihre Beiträge zur Direktversicherung/Pensionskasse/zum Pensionsfonds sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind das 3.624 EUR bzw. 302 EUR pro Monat.

    Erst im Rentenalter zahlen Sie auf Ihre betrieblichen Versorgungsleistungen Steuern und gesetzlich Krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese fallen allerdings aufgrund des dann reduzierten Einkommens und des neuen Freibetrags für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel geringer aus als während der Erwerbszeit.

    Übrigens: Im Rahmen Ihrer betrieblichen Zukunftsvorsorge haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, von der Absicherung Ihrer Arbeitskraft durch einen Berufsunfähigkeitsschutz und von der Absicherung Ihrer Familie durch einen Hinterbliebenenschutz zu profitieren.


  • Beispielrechnung für Ihre betriebliche Zukunftsvorsorge

    Bruttogehalt 2.700 EUR



    Arbeitgeber
    20 EUR Arbeitgeberzuschuss


    Arbeitnehmer
    100 EUR Entgeltumwandlung
    21,60 EUR gesparte Sozialabgaben
    21,25 EUR gesparte Steuern
    57,15 EUR Ihr Nettoeigenbetrag

    Der Gesamtbetrag zu Ihrer betrieblichen Zukunftsvorsorge von 120 EUR kostet Sie tatsächlich nur 57,15 EUR.
    Der Rest finanziert sich durch gesparte Steuern und Sozialabgaben sowie den Arbeitgeberanteil.

    Nach rechts scrollen →

    Grundlage: Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2024, ohne Kind, Steuerklasse I, Kirchensteuer 9 %, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15.9 %. Werte sind teilweise gerundet. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.


  • FAQ
    Was ist eine betriebliche Altersvorsorgung?
    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben in der Anwartschaftsphase ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung trotz der nachgelagerten Besteuerung im Leistungsbezug eine attraktive Vorsorgeform für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
    Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung?
    Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmenden (Entgeltumwandlung) und/oder aus einem Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzen.
    Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass ein mit dem Arbeitgeber vereinbarter Teil des Brutto-Gehalts für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt wird. Somit bauen sich im Laufe des Erwerbslebens Versorgungsansprüche (sog. Anwartschaften) auf, die zu Rentenbeginn als Kapitalzahlung oder lebenslange Rentenzahlungen zufließen.
    Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind die erworbenen Versorgungsanwartschaften für den Fall geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Anwartschaften. Details dazu regelt das Betriebsrentengesetz, abgekürzt BetrAVG.
    Welche Leistungen erhalte ich aus meiner betrieblichen Altersversorgung?
    Mit der betrieblichen Altersversorgung spart man für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese einen dauerhaft höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht.
    Alternativ besteht die Option einer Kapitalauszahlung. Diese muss bei Bedarf vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
    Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Hier ist die Zahlung einer Rente oder eine Beitragsbefreiung der Altersrente an eine Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens gekoppelt.
    Werden im Alter Abgaben auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?
    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden in der Auszahlungsphase besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
    Leistungen aus der bAV mit Vertragsabschluss vor 2005 können unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei sein.
    Einzelheiten sind im Versicherungsschein in den Allgemeinen Steuerinformationen. Rentner, die in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, zahlen in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer betrieblichen Altersversorgung. Nähere Informationen dazu erhält man von der Krankenkasse.
    Was passiert, wenn ich in der Ansparphase länger krank bin?
    Bei Angestellten, die in der Ansparphase so lange krank sind, dass sie kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann die Versicherung beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der spätere Versorgungsanspruch reduziert sich dann entsprechend. Alternativ kann die versicherte Person die Beiträge selbst zahlen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den privaten Beitragszahlungen um individuell versteuerte Beiträge handelt.
    Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Berater.
    Was passiert bei Elternzeit mit dem Vertrag?
    Wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält (z.B. Elternzeit), hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Beiträge sind zwar nicht steuerlich gefördert, aber für die spätere Altersversorgung wird weiterhin vorgesorgt. Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. In der Regel kann der Vertrag aber auch beitragsfrei fortgeführt werden.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen-Zusagen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater.
    Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?
    Das Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer, somit der Arbeitgeber. Wird das Arbeitsverhältnis beendet und hat der Arbeitnehmer unverfallbare Anwartschaften erworben, ist eine Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwertes nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes verboten. Nicht wundern: In unserer jährlichen Renteninformation weisen wir dennoch den Rückkaufswert aus.
    Die Auszahlung kann erst mit dem Ablauf des Vertrages oder der Vorlage eines Altersrentenbescheides erfolgen.
    Wann ist eine betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar?
    Für Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, die der Arbeitgeber ab dem 01.01.2018 erteilt hat, gilt Folgendes:
    Wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat, ist die betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich unverfallbar.
    Was muss ich beachten, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
    Wenn das Arbeitsverhältnis endet, wird eine Direktversicherung oder ein Pensionskassenvertrag in der Regel auf die versicherte Person als neuen Versicherungsnehmer übertragen.
    Der Vertrag kann privat fortgeführt und die Beiträge ggf. reduziert werden. Der Vertrag kann aber auch in den meisten Fällen beitragsfrei fortgeführt werden. In der Regel kann der Vertrag später auch auf einen neuen Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland als neuen Versicherungsnehmer übertragen werden. Bei Unterstützungskassenleistungen und Pensionszusagen kann es zu Abweichungen kommen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater. Die bereits erworbenen unverfallbaren Ansprüche bleiben erhalten. Das angesparte Betriebsrentenkapital wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
    Was passiert, falls ich sterbe?
    Im Falle des Todes in der Ansparphase sind die Hinterbliebenen je nach gewähltem Tarif mit einer Rente oder einem Kapital abgesichert. Bei einem steuerlich geförderten Vertrag werden als Hinterbliebene anerkannt: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und der namentlich benannte Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes einen gemeinsamen Haushalt führte sowie waisenrentenberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch in der Rentenphase erhalten Hinterbliebene eine Leistung im Todesfall, sofern eine Leistung im Todesfall ab Rentenbeginn versichert ist.
    Bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 können auch andere Personen als Bezugsberechtigte im Todesfall benannt werden.
    Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
    Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weil Zeit so kostbar ist

Mehr #FREUZEIT fürs Leben:
mit unserem Lebensarbeitszeitkonto


Der Wunsch, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, früher in Rente zu gehen und Lebensarbeitszeit nach den eigenen Wünschen zu gestalten, erfordert neue Lösungen.
Daher bieten wir Ihnen ein Lebensarbeitszeitkonto an. Das funktioniert ganz einfach: Sie sparen heute Arbeitszeit an – z.B. in Form von Gehaltsbestandteilen, Weihnachtsgeld. Später nehmen Sie sich eine voll finanzierte Auszeit von der Arbeit – Ihre #FREUZEIT: zum Beispiel für Sabbatical, Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Aus- und Weiterbildung oder den Vorruhestand. Sie haben frei und Ihr Gehalt läuft weiter.

Darüber können Sie sich freuen

Bessere Work-Life-Balance

Größerer Gestaltungsspielraum für Ihre individuelle Lebensplanung

Ganz flexibel einzahlen

Eingezahlte Beiträge sind gesichert, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Attraktive garantierte Verzinsung über die gesamte Laufzeit

  • So funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto

    Zeit ansparen, verzinsen und auf #FREUZEIT freuen

    Garantierte
    Verzinsung
    +
    Überschuss-
    beteiligung

    Guthaben
    Lebensarbeitszeitkonto

    in EUR
    Sie zahlen ein, z.B.
    Gehaltsbestandteile, Weihnachtsgeld
    Flexible Beitragszahlung
    Sie verwenden Ihr Guthaben, z.B. für
    Sabbatical, Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Aus- und Weiterbildung oder den Vorruhestand.
    Bei Ausscheiden
    • Auszahlung (Störfall) oder
    • Übertragung auf neuen Arbeitgeber
    oder auf DRV Bund
    Sozialversicherungsbeiträge werden
    weitergezahlt

    keine Rentenlücke, i.d.R.
    Krankenversicherungsschutz

    Wussten Sie schon?
    Während der Freistellung werden die Beiträge zur Sozialversicherung weitergezahlt. So entstehen keine Lücken in der Sozialversicherung.


  • Leistungsbeispiel

    Leistungsbeispiel: Vorruhestand

    Beispiel Erwin Mayer, Angestellter, 50 Jahre, Bruttojahresgehalt 30.000 EUR

    Erwin Mayer hat große Pläne für seinen Ruhestand. Um diesen früher zu genießen, zahlt er monatlich 150,00 EUR aus seinem laufenden Gehalt in sein Lebensarbeitszeitkonto ein.

    Wann kann Erwin Mayer in Vorruhestand gehen, wenn sein gesetzlicher Rentenbeginn der 01.01.2040 (67 Jahre) ist?

    Erwin Mayer kann 13 Monate vor dem gesetzlichen Rentenbeginn in Freistellung gehen, während sein Gehalt zu 100 % weitergezahlt wird.

    Zeitraum monatliche Einzahlungen monatliche Entnahmen
    01.03.2024 - 31.05.2039 150,00 EUR 0,00 EUR
    01.06.2039 - 30.06.2040 0,00 EUR 2.350,00 EUR

    *Die dargestellten Leistungen berücksichtigen die zuletzt festgelegte Überschussbeteiligung 2024 und können nicht garantiert werden.


  • FAQ
    Was ist das Lebensarbeitszeitkonto?
    Auf dem Lebensarbeitszeitkonto spart der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt an, um später eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Später können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam von diesem Konto ein Wertguthaben abrufen.
    Wie funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto?
    Die Einzahlungen in das Lebensarbeitszeitkonto werden vom Bruttogehalt abgezogen. Für den einbehaltenen Beitrag fallen bei Einzahlung in das Lebensarbeitszeitkonto weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Die R+V Lebensversicherung AG legt die angesparten Beiträge ertragsbringend an. Während einer Freistellungsphase wird das Gehalt aus dem angesparten Wertguthaben ausgezahlt. Es werden die zu dem Zeitpunkt geltenden Steuern und Sozialabgaben fällig. Bei einer Freistellung hat der Arbeitnehmer keine Minderung der gesetzlichen Rente zu erwarten, da während der Freistellung Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung geleistet werden. Das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert nach dem einfachen Prinzip: „Heute ansparen und bei Bedarf flexibel sein.“
    Was bringt mir ein Lebensarbeitszeitkonto?
    Je nach vereinbartem Verwendungszweck können vom Lebensarbeitszeitkonto das Wertguthaben oder Teile davon abgerufen werden.
    Was kann ich auf mein Lebensarbeitszeitkonto einzahlen?
    Auf das Lebensarbeitszeitkonto können in der Regel Arbeitsstunden (in EUR) als auch Teile von Lohn oder Gehalt fließen. Die Beiträge werden steuer- und sozialabgabenfrei in das Lebensarbeitszeitkonto eingebracht. Erst bei Auszahlung werden dann Steuern und Sozialabgaben fällig.
    Kann ich auch privates Geld in das Lebensarbeitszeitkonto einzahlen?
    Nein, ins Lebensarbeitszeitkonto können nur Entgeltbestandteile per Umwandlungsvereinbarung eingebracht werden. Es kann kein Privatvermögen direkt oder über den Arbeitgeber ins Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden.
    Kann ich das Gehalt während einer Freistellung frei auswählen?
    Das Gehalt in der Freistellung kann im Prinzip frei gewählt werden. Allerdings setzt der Gesetzgeber Grenzen: Das Gehalt in der Freistellung muss zwischen 70 % und 130 % des durchschnittlich fälligen Arbeitsentgelts der letzten 12 Monate betragen. Ansonsten ist das Gehalt nicht „angemessen“ und damit sozialversicherungsrechtlich nicht anerkannt. Eine Erhöhung auf über 100% ist nur dann möglich, wenn dadurch keine Beitragsbemessungsgrenze durchbrochen wird, da ansonsten der die 100 % übersteigende Anteil der Freistellungsvergütung nach einem komplexen Verfahren verbeitragt wird. Denn in diesem Fall würden widerrechtlich Sozialversicherungsbeiträge für die Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gespart werden.
    In der genannten Bandbreite zwischen 70 % und 130 % kann jedoch frei gewählt werden!
    Übrigens: Wenn das Gehalt in der Freistellung auf 70 % absinkt, reduziert dies in der Regel auch die Steuerlast, so dass sich noch ein „Steuerspareffekt“ ergibt.
    Wenn das Gehalt in der Freistellungsvereinbarung fest vereinbart wurde, sind allerdings keine Änderungen mehr möglich. Dann läuft das vereinbarte Gehalt für die Dauer der gewünschten Freistellung durch.
    Kann ich mir mein Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto auch auszahlen lassen, wenn ich doch keine Freistellung nutzen möchte?
    Nein, eine Auszahlung des Guthabens außerhalb einer Freistellung (Auszeit) oder eines Störfalls (Kündigung, Tod, Insolvenz) ist nicht möglich!
    Was passiert, wenn ich mein Arbeitsverhältnis beende?
    Sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden, kann man sich für folgende Verwendung des Wertguthabens entscheiden:
    • Steuer- und sozialversicherungspflichtige Auszahlung mit der letzten Gehaltsabrechnung.
    • Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Eine Rückübertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
    • Übertragung auf ein Zeitwertkonto bei dem neuen Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten. Wenn es nach Ablauf von sechs Monaten nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über Zeitwertkonten mit dem neuen Arbeitgeber kommt, wird das Wertguthaben steuer- und sozialversicherungspflichtig ausgezahlt.
    Was passiert mit dem angesparten Wertguthaben bei Krankheit während der Freistellungsphase?
    Die meisten Wertguthabenvereinbarungen besagen: Wenn man in der Freistellung krank wird, wird das Geld weiterhin ausbezahlt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld besteht nicht. Andere Regelungen sind möglich. Bitte beim Arbeitgeber über Details erkundigen.
    Was passiert, wenn ich versterbe?
    Bei Versterben tritt die gesetzlich oder testamentarisch festgelegte Erbfolge ein. D.h. die Erben haben Anspruch auf das angesparte Wertguthaben. Das Wertguthaben wird dann nach Abzug der gesetzlichen Abgaben an den bzw. die Erben ausbezahlt, die sich gegenüber dem Arbeitgeber entsprechend legitimieren (z.B. insbesondere Vorlage eines Erbscheins).
    Habe ich während einer Freistellung Anspruch auf Urlaub?
    Ob und wie sich Urlaubsansprüche verändern, hängt von der Wertkontenvereinbarung ab, die mit dem Arbeitgeber getroffen wird.
    Ist mein Wertguthaben gegen Insolvenz meines Arbeitgebers gesichert?
    Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern. Er hat zwei Modelle zur Auswahl, um seiner Insolvenzsicherungspflicht nachzukommen:
    • das Verpfändungsmodell
    • das Treuhandmodell
    Welches Modell gewählt wird, ist die Entscheidung des Arbeitgebers. Sofern bei einer Insolvenz das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt wird, stellt je nach Insolvenzmodell die R+V Versicherung bzw. der Treuhänder die Auszahlung des Wertguthabens unter Abzug von Steuer- und Sozialversicherung sicher.
    Was passiert, wenn ich mein Guthaben des Lebensarbeitszeitkontos nicht verwende?
    Kann das Lebensarbeitszeitkonto nicht mehr für eine Freistellungsphase von der Arbeit verwendet werden, handelt es sich um einen sogenannten Störfall. Als Störfall werden die folgenden Ereignisse bezeichnet:
    • Tod des Arbeitnehmers
    • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn das Guthaben nicht auf ein Zeitwertkonto bei dem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann
    • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Wiedereinstellungsgarantie wegen des Eintritts einer Erwerbsminderung
    Im Störfall wird das bestehende Wertguthaben des Lebensarbeitszeitkontos an den Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen ausgezahlt.
    Auf das ausgezahlte Guthaben werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

Ansprechpartner



R+V Generalagentur Ulrich Schulze

Ulrich.Schulze@ruv.de
03592 502367