Unser Mehr an Vorsorge und Absicherung!

Das betriebliche Versorgungskonzept der bwn Kunststofftechnik GmbH

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

gemeinsam erreichen wir viel mehr – davon sind wir überzeugt. So gebt ihr Tag für Tag euer Bestes und tragt entscheidend zum gesamten Unternehmenserfolg der bwn Kunststofftechnik GmbH bei.

Gemeinsam lässt sich auch viel mehr erreichen, wenn es um eure jetzige und zukünftige Absicherung geht. Deshalb bieten wir euch mit unserem eigenen betrieblichen Versorgungskonzept attraktive Lösungen an, die euch heute und morgen mit spürbar mehr Leistungen unterstützen.

Auf dieser Website findet ihr die wichtigsten Informationen dazu.

Wir freuen uns auf eine lange, gute Zusammenarbeit.


Martin Warlier
Geschäftsführer


Markus Nienhaus Elferink
Geschäftsführer

Träume verwirklichen

Mehr finanzielle Freiheit für später:
mit unserer betrieblichen Zukunftsvorsorge


Für alle, die den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten und genießen möchten, ist zusätzliche Vorsorge so wichtig wie nie – und viel einfacher, als du vielleicht denkst. Denn der Staat und wir als dein Arbeitgeber unterstützen dich dabei.

Deine Vorteile

Flexibler Rentenbeginn

Attraktive Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse in der Ansparphase

Attraktive Förderungen vom Staat und deinem Arbeitgeber

Du erhältst eine lebenslang garantierte Rente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung

Sicherheit und Großkundenkonditionen durch das Branchenversorgungswerk MetallRente

  • Unser Beitrag zu deiner Zukunftsvorsorge

    Der Arbeitgeber gewährt jedem versorgungsberechtigten Mitarbeiter, der eine Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens 40,00 € durchführt, erstmals nach einer Betriebs­zugehörigkeit von mindestens drei Jahren, einen dienstzeitabhängigen monatlichen Arbeitge­berbeitrag, der sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Einem Mitarbeiter, der einen Beschäftigungsgrad von 50% oder weniger aufweist, wird ein Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 50% gewährt.

    Die Höhe unseres monatlichen Beitrags richtet sich nach deiner Betriebszugehörigkeit.

    Alle Mitarbeiter
    Nach 3 Jahren im Unternehmen 30 EUR pro Monat
    Nach 8 Jahren im Unternehmen 65 EUR pro Monat
    Nach 15 Jahren im Unternehmen 100 EUR pro Monat

  • Mitnehmen statt liegenlassen

    Stocke deine Zukunftsvorsorge auf – staatlich gefördert durch attraktive Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Das ist ganz einfach: Wandelst du monatlich einen Teil deines Bruttogehalts, deiner vermögenswirksamen Leistungen und/oder einmal jährlich deine Sonderzahlungen in Beiträge zu einer Direktversicherung/Pensionskasse/Unterstützungskasse/einem Pensionsfonds um, erhältst du von uns zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 % deiner Umwandlungssumme.
    Ab Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erhältst du eine lebenslange Betriebsrente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalzahlung


  • Wusstest du schon? Attraktive Förderungen vom Staat

    Deine Beiträge zur Direktversicherung/Pensionskasse/zum Pensionsfonds sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 sind das 3.864 EUR bzw. 322 EUR pro Monat.

    Erst im Rentenalter zahlst du auf deine betrieblichen Versorgungsleistungen Steuern und gesetzlich Krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese fallen allerdings aufgrund des dann reduzierten Einkommens und des neuen Freibetrags für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel geringer aus als während der Erwerbszeit.

    Übrigens: Im Rahmen deiner betrieblichen Zukunftsvorsorge hast du zusätzlich die Möglichkeit, von der Absicherung deiner Arbeitskraft durch einen Berufsunfähigkeitsschutz und von der Absicherung deiner Familie durch einen Hinterbliebenenschutz zu profitieren.


  • Beispielrechnung für deine betriebliche Zukunftsvorsorge

    Bruttogehalt 48.000 EUR, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit



    Arbeitgeber
    30 EUR fixer Arbeitgeberbeitrag
    8 EUR Arbeitgeberzuschuss


    Arbeitnehmer
    40 EUR Entgeltumwandlung
    8,38 EUR gesparte Sozialabgaben
    10,99 EUR gesparte Steuern
    20,63 EUR dein Nettoeigenbetrag

    Der Gesamtbetrag zu deiner betrieblichen Zukunftsvorsorge von 78 EUR kostet dich tatsächlich nur 20,63 EUR.
    Der Rest finanziert sich durch gesparte Steuern und Sozialabgaben sowie den Arbeitgeberanteil.

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    Grundlage: Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2025, ohne Kind, Steuerklasse I, Kirchensteuer 9 %, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15.9 %. Werte sind teilweise gerundet. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.


  • FAQ
    Was ist eine betriebliche Altersvorsorgung?
    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben in der Anwartschaftsphase ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung trotz der nachgelagerten Besteuerung im Leistungsbezug eine attraktive Vorsorgeform für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
    Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung?
    Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmenden (Entgeltumwandlung) und/oder aus einem Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzen.
    Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass ein mit dem Arbeitgeber vereinbarter Teil des Brutto-Gehalts für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt wird. Somit bauen sich im Laufe des Erwerbslebens Versorgungsansprüche (sog. Anwartschaften) auf, die zu Rentenbeginn als Kapitalzahlung oder lebenslange Rentenzahlungen zufließen.
    Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind die erworbenen Versorgungsanwartschaften für den Fall geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Anwartschaften. Details dazu regelt das Betriebsrentengesetz, abgekürzt BetrAVG.
    Welche Leistungen erhalte ich aus meiner betrieblichen Altersversorgung?
    Mit der betrieblichen Altersversorgung spart man für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese einen dauerhaft höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht.
    Alternativ besteht die Option einer Kapitalauszahlung. Diese muss bei Bedarf vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
    Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Hier ist die Zahlung einer Rente oder eine Beitragsbefreiung der Altersrente an eine Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens gekoppelt.
    Werden im Alter Abgaben auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?
    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden in der Auszahlungsphase besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
    Leistungen aus der bAV mit Vertragsabschluss vor 2005 können unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei sein.
    Einzelheiten sind im Versicherungsschein in den Allgemeinen Steuerinformationen. Rentner, die in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, zahlen in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer betrieblichen Altersversorgung. Nähere Informationen dazu erhält man von der Krankenkasse.
    Was passiert, wenn ich in der Ansparphase länger krank bin?
    Bei Angestellten, die in der Ansparphase so lange krank sind, dass sie kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann die Versicherung beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der spätere Versorgungsanspruch reduziert sich dann entsprechend. Alternativ kann die versicherte Person die Beiträge selbst zahlen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den privaten Beitragszahlungen um individuell versteuerte Beiträge handelt.
    Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Berater.
    Was passiert bei Elternzeit mit dem Vertrag?
    Wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält (z.B. Elternzeit), hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Beiträge sind zwar nicht steuerlich gefördert, aber für die spätere Altersversorgung wird weiterhin vorgesorgt. Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. In der Regel kann der Vertrag aber auch beitragsfrei fortgeführt werden.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen-Zusagen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater.
    Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?
    Das Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer, somit der Arbeitgeber. Wird das Arbeitsverhältnis beendet und hat der Arbeitnehmer unverfallbare Anwartschaften erworben, ist eine Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwertes nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes verboten. Nicht wundern: In unserer jährlichen Renteninformation weisen wir dennoch den Rückkaufswert aus.
    Die Auszahlung kann erst mit dem Ablauf des Vertrages oder der Vorlage eines Altersrentenbescheides erfolgen.
    Wann ist eine betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar?
    Für Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, die der Arbeitgeber ab dem 01.01.2018 erteilt hat, gilt Folgendes:
    Wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat, ist die betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich unverfallbar.
    Was muss ich beachten, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
    Wenn das Arbeitsverhältnis endet, wird eine Direktversicherung oder ein Pensionskassenvertrag in der Regel auf die versicherte Person als neuen Versicherungsnehmer übertragen.
    Der Vertrag kann privat fortgeführt und die Beiträge ggf. reduziert werden. Der Vertrag kann aber auch in den meisten Fällen beitragsfrei fortgeführt werden. In der Regel kann der Vertrag später auch auf einen neuen Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland als neuen Versicherungsnehmer übertragen werden. Bei Unterstützungskassenleistungen und Pensionszusagen kann es zu Abweichungen kommen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater. Die bereits erworbenen unverfallbaren Ansprüche bleiben erhalten. Das angesparte Betriebsrentenkapital wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
    Was passiert, falls ich sterbe?
    Im Falle des Todes in der Ansparphase sind die Hinterbliebenen je nach gewähltem Tarif mit einer Rente oder einem Kapital abgesichert. Bei einem steuerlich geförderten Vertrag werden als Hinterbliebene anerkannt: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und der namentlich benannte Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes einen gemeinsamen Haushalt führte sowie waisenrentenberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch in der Rentenphase erhalten Hinterbliebene eine Leistung im Todesfall, sofern eine Leistung im Todesfall ab Rentenbeginn versichert ist.
    Bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 können auch andere Personen als Bezugsberechtigte im Todesfall benannt werden.
    Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
    Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Extra Rückhalt

Mehr Unterstützung, wenn etwas passiert:
mit unserer betrieblichen Invaliditätsvorsorge


Du bist Profi auf deinem Gebiet und agierst stets umsichtig. Doch ein Unfall ist schnell passiert. Deine gesetzliche Unfallversicherung greift jedoch nur, wenn ein Unfall auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschieht oder mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Die meisten Unfälle ereignen sich allerdings im Haushalt und in der Freizeit: Zusätzlicher Schutz ist deshalb wichtig.

Diese Extra-Absicherung übernehmen wir für dich – mit unserer betrieblichen Invaliditätsvorsorge. Deine Beiträge dafür zahlen wir im Rahmen unserer betrieblichen Sozialleistungen. Damit hast du im Fall der Fälle eine Sorge weniger, kannst dich ganz auf deine Gesundheit konzentrieren und hoffentlich schnell wieder fit in dein Team zurückkehren.

Deine Vorteile

Finanzielle Unterstützung im Fall der Fälle

Die Beiträge zahlen wir als Arbeitgeber für dich

Zahlreiche Geld- und Serviceleistungen

Umfassender Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr, auch während der Freizeit

  • Umfangreiche Absicherung

    Nach einem Unfall erhältst du Sofortleistungen, Beihilfen und Serviceleistungen sowie eine Invaliditätsleistung bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung. Diese entlasten dich finanziell und helfen dir, gesund zu werden.

    Du hast Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.


  • Die wichtigsten Leistungen
    Leistung bei Vollinvalidität
    Invaliditätsleistung (Grundsumme)
    Leistung bei Unfalltod
    Sofortleistung bei Schwerverletzungen
    200.000 EUR
    50.000 EUR
    25.000 EUR
    2.500 EUR

    Verbindlich ist der mit der R+V Allgemeine Versicherung AG zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls vereinbarte Vertragsinhalt im Versicherungsschein.


  • Weitere Highlights deines Absicherungspakets „Unfall Firmen Comfort“
    • Umbaukosten bis zu 10.000 EUR, z.B. für den Arbeitsplatz, die Wohnung oder das Auto
    • Knochenbruchgeld bis zu 300 EUR
    • Kosten für kosmetische Operationen bis zu 20.000 EUR
    • Unfall-Service (z. B. Bergungs- und Krankentransportkosten) bis zu 20.000 EUR
    • Rehabilitationsbeihilfe bis zu 5.000 EUR
    • Unfälle infolge von Schlaganfall und Herzinfarkt sind versichert
    • Impfschäden sind mitversichert
    • Infektionen durch Zeckenstiche sind abgesichert

    Der Vertrag enthält weitere Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind. Grundlage sind die mit unserem Vertragspartner vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und weitere dem Vertrag zugrunde liegende Bedingungen und Vereinbarungen.


  • FAQ
    Wann gilt die betriebliche Invaliditätsvorsorge?
    Weltweit rund um die Uhr.
    Was passiert, wenn ich einen Unfall habe, was muss ich tun?
    Ein Unfall kann direkt bei der R+V Versicherung mit folgendem Formular zur Unfallanzeige gemeldet werden. Telefonische Rückfragen können unter der Rufnummer 0800 533 1218 beantwortet werden.
    Leistungen werden an die versicherte Person ausgezahlt.
    Was passiert, wenn ich in der Freizeit einen Unfall habe?
    Hier greift die betriebliche Invaliditätsvorsorge, da der Arbeitgeber eine 24-Stunden-Deckung weltweit vereinbart hat.
    Was passiert, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?
    Der Versicherungsschutz endet zum Zeitpunkt des Ausscheidens.
    Was passiert, wenn ich durch einen Unfall sterbe?
    Todesfälle müssen der R+V innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.
    Ohne weitere Regelung zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme an die Erben.
    Es können auch eine oder mehrere Personen gegenüber dem Arbeitgeber namentlich benannt werden (Bezugsrecht).

Ansprechpartner



Thomas Schunkert
Firmenkundenberater betriebliches Vorsorgemanagement
thomas.schunkert@ruv.de
02871952306


Sandra Schulten
Personalwesen
schulten@b-w-n.com
+49 (0) 2564-88646 00