Unser Mehr an Vorsorge und Absicherung!

Das betriebliche Versorgungskonzept der Innovatio GmbH

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

gemeinsam erreichen wir viel mehr – davon sind wir überzeugt. So geben Sie Tag für Tag Ihr Bestes und tragen entscheidend zum gesamten Unternehmenserfolg der Innovatio GmbH bei.

Gemeinsam lässt sich auch viel mehr erreichen, wenn es um Ihre jetzige und zukünftige Absicherung geht. Deshalb bieten wir Ihnen mit unserem eigenen betrieblichen Versorgungskonzept attraktive Lösungen an, die Sie heute und morgen mit spürbar mehr Leistungen unterstützen.

Auf dieser Website finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Wir freuen uns auf eine lange, gute Zusammenarbeit.


Björn Wüpping
Geschäftsführung


Mike Löken
Geschäftsführung

Zukunfts-
vorsorge
Gesundheits-
vorsorge

Träume verwirklichen

Mehr finanzielle Freiheit für später:
mit unserer betrieblichen Zukunftsvorsorge


Für alle, die den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten und genießen möchten, ist zusätzliche Vorsorge so wichtig wie nie – und viel einfacher, als Sie vielleicht denken. Denn der Staat und wir als Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie dabei.

Ihre Vorteile

Flexibler Rentenbeginn

Attraktive Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse in der Ansparphase

Attraktive Förderungen vom Staat und Ihrem Arbeitgeber

Sie erhalten eine lebenslang garantierte Rente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung

Sicherheit durch einen finanzstarken Partner R+V

  • Unser Beitrag zu Ihrer Zukunftsvorsorge

    Ihre Zukunft ist uns wichtig, daher schenken wir Ihnen je nach Betriebszugehörigkeit einen Jahresbeitrag in Höhe von 300 EUR bis 840 EUR zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter. Diesen Beitrag zahlen wir für Sie direkt in eine Direktversicherung ein. Der Beitrag setzt sich aus einem vergütungsabhängigen Grundbeitrag und einem Arbeitgeberzuschuss zusammen. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen nach Gruppen gestaffelten Beitrag.

    Die Höhe unseres jährlichen Beitrags richtet sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit.

    Betriebszugehörigkeit Arbeitgeberbeitrag
    Nach 5 Jahren im Unternehmen 25 EUR pro Monat
    Nach 10 Jahren im Unternehmen 50 EUR pro Monat
    Nach 15 Jahren im Unternehmen 70 EUR pro Monat

  • Mitnehmen statt liegenlassen

    Stocken Sie Ihre Zukunftsvorsorge auf – staatlich gefördert durch attraktive Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Das ist ganz einfach: Wandeln Sie monatlich einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge zu einer Direktversicherung um, dann erhalten Sie von uns zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 25 % Ihrer Umwandlungssumme.
    Ab Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, erhalten Sie eine lebenslange Betriebsrente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalzahlung.

    Unsere R+V-FirmenRente Safe+Smart verbindet die Vorteile einer garantierten Betriebsrente mit den Chancen am Kapitalmarkt.


  • Wussten Sie schon? Attraktive Förderungen vom Staat

    Ihre Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind das 3.624 EUR bzw. 302 EUR pro Monat.

    Erst im Rentenalter zahlen Sie auf Ihre betrieblichen Versorgungsleistungen Steuern und gesetzlich Krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese fallen allerdings aufgrund des dann reduzierten Einkommens und des neuen Freibetrags für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel geringer aus als während der Erwerbszeit.


  • Beispielrechnung für Ihre betriebliche Zukunftsvorsorge

    Bruttogehalt 36.000 EUR, 5 - 10 Jahre Betriebszugehörigkeit



    Arbeitgeber
    25 EUR fixer Arbeitgeberbeitrag
    10 EUR Arbeitgeberzuschuss


    Arbeitnehmer
    40 EUR Entgeltumwandlung
    8,42 EUR gesparte Sozialabgaben
    9,81 EUR gesparte Steuern
    21,77 EUR Ihr Nettoeigenbetrag

    Der Gesamtbetrag zu Ihrer betrieblichen Zukunftsvorsorge von 75 EUR kostet Sie tatsächlich nur 21,77 EUR.
    Der Rest finanziert sich durch gesparte Steuern und Sozialabgaben sowie den Arbeitgeberanteil.

    Nach rechts scrollen →

    Grundlage: Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2024, ohne Kind, Steuerklasse I, Kirchensteuer 9 %, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15.9 %. Werte sind teilweise gerundet. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.


  • FAQ
    Was ist eine betriebliche Altersvorsorgung?
    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben in der Anwartschaftsphase ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung trotz der nachgelagerten Besteuerung im Leistungsbezug eine attraktive Vorsorgeform für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
    Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung?
    Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmenden (Entgeltumwandlung) und/oder aus einem Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzen.
    Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass ein mit dem Arbeitgeber vereinbarter Teil des Brutto-Gehalts für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt wird. Somit bauen sich im Laufe des Erwerbslebens Versorgungsansprüche (sog. Anwartschaften) auf, die zu Rentenbeginn als Kapitalzahlung oder lebenslange Rentenzahlungen zufließen.
    Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind die erworbenen Versorgungsanwartschaften für den Fall geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Anwartschaften. Details dazu regelt das Betriebsrentengesetz, abgekürzt BetrAVG.
    Welche Leistungen erhalte ich aus meiner betrieblichen Altersversorgung?
    Mit der betrieblichen Altersversorgung spart man für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese einen dauerhaft höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht.
    Alternativ besteht die Option einer Kapitalauszahlung. Diese muss bei Bedarf vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
    Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Hier ist die Zahlung einer Rente oder eine Beitragsbefreiung der Altersrente an eine Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens gekoppelt.
    Werden im Alter Abgaben auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?
    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden in der Auszahlungsphase besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
    Leistungen aus der bAV mit Vertragsabschluss vor 2005 können unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei sein.
    Einzelheiten sind im Versicherungsschein in den Allgemeinen Steuerinformationen. Rentner, die in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, zahlen in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer betrieblichen Altersversorgung. Nähere Informationen dazu erhält man von der Krankenkasse.
    Was passiert, wenn ich in der Ansparphase länger krank bin?
    Bei Angestellten, die in der Ansparphase so lange krank sind, dass sie kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann die Versicherung beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der spätere Versorgungsanspruch reduziert sich dann entsprechend. Alternativ kann die versicherte Person die Beiträge selbst zahlen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den privaten Beitragszahlungen um individuell versteuerte Beiträge handelt.
    Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Berater.
    Was passiert bei Elternzeit mit dem Vertrag?
    Wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält (z.B. Elternzeit), hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Beiträge sind zwar nicht steuerlich gefördert, aber für die spätere Altersversorgung wird weiterhin vorgesorgt. Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. In der Regel kann der Vertrag aber auch beitragsfrei fortgeführt werden.
    Wichtig: Bei Unterstützungskassen-Zusagen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater.
    Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?
    Das Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer, somit der Arbeitgeber. Wird das Arbeitsverhältnis beendet und hat der Arbeitnehmer unverfallbare Anwartschaften erworben, ist eine Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwertes nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes verboten. Nicht wundern: In unserer jährlichen Renteninformation weisen wir dennoch den Rückkaufswert aus.
    Die Auszahlung kann erst mit dem Ablauf des Vertrages oder der Vorlage eines Altersrentenbescheides erfolgen.
    Wann ist eine betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar?
    Für Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, die der Arbeitgeber ab dem 01.01.2018 erteilt hat, gilt Folgendes:
    Wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat, ist die betriebliche Anwartschaft gesetzlich unverfallbar (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich unverfallbar.
    Was muss ich beachten, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
    Wenn das Arbeitsverhältnis endet, wird eine Direktversicherung oder ein Pensionskassenvertrag in der Regel auf die versicherte Person als neuen Versicherungsnehmer übertragen.
    Der Vertrag kann privat fortgeführt und die Beiträge ggf. reduziert werden. Der Vertrag kann aber auch in den meisten Fällen beitragsfrei fortgeführt werden. In der Regel kann der Vertrag später auch auf einen neuen Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland als neuen Versicherungsnehmer übertragen werden. Bei Unterstützungskassenleistungen und Pensionszusagen kann es zu Abweichungen kommen, der Ansprechpartner hierfür ist der persönliche Berater. Die bereits erworbenen unverfallbaren Ansprüche bleiben erhalten. Das angesparte Betriebsrentenkapital wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
    Was passiert, falls ich sterbe?
    Im Falle des Todes in der Ansparphase sind die Hinterbliebenen je nach gewähltem Tarif mit einer Rente oder einem Kapital abgesichert. Bei einem steuerlich geförderten Vertrag werden als Hinterbliebene anerkannt: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und der namentlich benannte Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes einen gemeinsamen Haushalt führte sowie waisenrentenberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch in der Rentenphase erhalten Hinterbliebene eine Leistung im Todesfall, sofern eine Leistung im Todesfall ab Rentenbeginn versichert ist.
    Bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 können auch andere Personen als Bezugsberechtigte im Todesfall benannt werden.
    Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
    Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für das, worauf es ankommt

Mehr, um gesund zu bleiben und zu werden:
mit unserer betrieblichen Gesundheitsvorsorge


Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und bleibt das Allerwichtigste im Leben. Ganz gleich, ob wir jung sind oder alt, ob wir arbeiten oder die Freizeit genießen. Doch im Fall der Fälle bietet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung: Für viele sinnvolle Zusatzleistungen müssen Sie oft einen Großteil der Kosten selbst tragen.
Deshalb bieten wir Ihnen eine attraktive Möglichkeit, Ihren Eigenanteil zu reduzieren und sich eine bessere, individuelle medizinische Versorgung zu leisten.
Den Beitrag für Ihre betriebliche Gesundheitsvorsorge übernehmen wir.

Ihre Vorteile

Hochwertige Gesundheitsvorsorge zur Ergänzung Ihrer Krankenversicherung

Mit der R+V Gesundheit App Rechnungen und Rezepte direkt per Smartphone einreichen

Keine individuelle Gesundheitsprüfung

Die Beiträge übernehmen wir als Arbeitgeber

Lebenslagenhotline von HumanProtect Consulting GmbH (HPC) integriert

Mitversicherung Ihrer Familienangehörigen ohne Gesundheitsprüfung bei fristgerechter Anmeldung möglich

  • So funktioniert die betriebliche Gesundheitsvorsorge

    Wir bieten Ihnen einen wertvollen Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit.
    Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, agieren Sie selbstverständlich direkt mit der R+V. Wir als Arbeitgeber haben keinerlei Einblick in Ihre Gesundheitsdaten und die für Sie erbrachten Versicherungsleistungen. Für eine einfache und schnelle Leistungsabrechnung können Sie die R+V Gesundheit App nutzen.


  • Leistungen, die Sie begeistern!

    Angestellte

    Tarif Klinik comfort PROFIL (K2VF): top versorgt im Krankenhaus
    Stationäre Behandlung im Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung

    Tarif Budget 600 PROFIL (BD6OVF): überzeugende Leistungen für selbstbestimmte Mitarbeitende
    Bis zu 300 EUR je Kalenderjahr (Gesamtbudget) für

    • ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärztinnen und Ärzte; Schutzimpfungen
    • verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel inkl. gesetzlich festgelegter Zuzahlungen
    • ambulante Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte
    • zahnmedizinische Prophylaxe und Kunststofffüllungen (Unterbudget, bis zu 240 EUR je Kalenderjahr)
    • ambulante operative Sehschärfenkorrektur (z. B. LASIK) und Sehhilfen (Unterbudget, bis zu 240 EUR je Kalenderjahr)
    Erstattungen im Rahmen der Unterbudgets werden auf das Gesamtbudget angerechnet.

    Die detaillierte Beschreibung der Tarife entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Selbstbehalte und Kostenerstattungen Dritter (z.B. aus anderen Zusatzversicherungen, der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung), je Kalenderjahr mit Ihrer Krankenkasse oder zu Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbarte Selbstbehalte, sind nicht erstattungsfähig.


  • FAQ
    Was passiert, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?
    Der Vertrag nach dem bisher versicherten Tarif/en kann selbständig als Versicherungsnehmer und Beitragszahler fortgeführt werden. Zusätzlich ist ein Beitragszuschlag von derzeit 15 % zu zahlen. Bei Ausscheiden erhält man ein Informationsschreiben zur Abmeldung und möglichen Vertragsfortführung. Die Vertragsfortführung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden zu beantragen.
    Was passiert, wenn ich z. B. in Elternzeit gehe, erwerbsunfähig werde?
    Die Versicherung kann zu unveränderten Konditionen weitergeführt werden*:
    - während einer Eltern-/Pflegezeit
    - bei einer Erwerbsunfähigkeit
    - während eines unbezahlten Urlaubs
    - für die Dauer einer über die Lohnfortzahlung hinaus fortbestehenden vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
    * Gilt nicht für Krankentagegeld PROFIL.
    Was passiert, wenn ich in Rente gehe? Kann ich meinen Versicherungsschutz behalten?
    Ja, die Versicherung kann zu unveränderten Konditionen weitergeführt werden*:
    - nach dem Renteneintritt
    - während der passiven Altersteilzeit
    * Gilt nicht für Krankentagegeld PROFIL.

Ansprechpartner



Björn Wüpping
Geschäftsführung
b.wuepping@innovatio-landschaftsbau.de
+49 2871 237 9247


Thomas Schunkert
Fachberater für betriebliche Versorgungssysteme
thomas.schunkert@ruv.de
+49 2871 952 306